Bei einer markenrechtlichen Abmahnung erhält der Abgemahnte durch die Abmahnung die Möglichkeit, den Fall schnell zu beenden, indem er eine Unterlassungserklärung abgibt. Durch Abgabe einer in der Regel modifizierten Unterlassungserklärung (die geforderte geht oft zu weit) wird das Rechtsschutzbedürfnis des Markeninhabers befriedigt.

Abgabe einer Unterlassungerklärung bei Markenverletzung

Natürlich muss eine Unterlassungserklärung nur dann abgegeben werden, wenn eine Markenverletzung vorliegt. Eine Markenverletzung liegt vor, wenn im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke ähnliches Zeichen für ähnliche Leistungen verwendet wurde.