Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes, also des sog. Intellectual Property. Intellectual Property Rights bezeichnen Rechte aus geistigem Eigentum. Statt “Intellectual Property” findet häufig auch der Begriff des “Industrial Property” Verwendung; in beiden Fällen gekennzeichnet durch die Abkürzung “IP”.

Verallgemeinerungen der zahlreichen einzelnen Rechte durch derartige Begriffe bleiben allerdings im Detail ungenau, weil die Unterschiede der Rechtsinhalte und -folgen beispielsweise zwischen Patenten (Erfindungen auf technischem Gebiet) einerseits und Urheberrechten (z.B. – kulturelle – persönliche geistige Werkschöpfung) andererseits gross sind. Dennoch verbleiben den IP-Rechten viele Gemeinsamkeiten, wie z.B. deren Zweck oder die Monopolisierung zugunsten Einzelner. Des weiteren meint der Begriff “geistiges Eigentum”, als Übersetzung der international gebräuchlichen Charakterisierung Intellectual Property, keineswegs, dass “geistige” Eigentumsrechte existieren, also menschliche Gedanken monopolisiert würden – Ideen als solche sind gerade nicht schutzfähig. Vielmehr wird dadurch der immaterielle Charakter derartiger Rechte reflektiert.

Obschon heute noch die Existenz und Bedeutung der IP-Rechte wegen ihrer Immaterialität sowie des Charakterisierung als “Recht” teils verkannt wird, haben sich diese Rechte längst zu einem zentralen Wert vieler Unternehmungen und innovativer Entwicklungen verdichtet.

So kann beispielsweise der Firmenname eines Unternehmens bei der Wertbemessung die zentrale Rolle spielen, wie beispielsweise im Falle der Marke Coca-Cola. Bewertungsfragen im übrigen dürfen getrost als “ungelöst” bezeichnet werden, da die unterschiedlichen Bewertungsmechanismen zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.