Für die Dauer von 10 Jahren ab dem Tag der Anmeldung fallen keine weiteren amtlichen Gebühren an. Eine Marke kann jeweils beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden. Stellt sich also nach 10 Jahren heraus, dass die Marke aufrecht erhalten werden soll, so muss eine Verlängerungsgebühr an das Patent- und Markenamt beglichen werden.