Marken sind nicht nur für die Kennzeichnung von Waren nützlich; auch ein Geschäftsbetrieb kann ein erhebliches Interesse daran haben, dass seine Dienstleistungen unter einem bestimmten Markenzeichen im Geschäftsverkehr angeboten und vertrieben werden. Die Dienstleistung eines Unternehmens kann gerade wegen Ihrer besonderen Qualitätsmerkmale die der Verbraucher mit Ihr verbindet schutzwürdig sein. Durch ein Markenzeichen wird dieses “Qualitätsmerkmal” identifizierbar gemacht und davor geschützt, dass Nachahmer unter dem gleichen Kennzeichen ähnliche Dienste anbieten, um den guten Ruf auszunutzen. Aus diesem Grund wurde in das Markengesetz der Markenschutz von Dienstleistungen mit aufgenommen.