Marken entstehen nicht nur mittels Anmeldung und Eintragung, sondern auch kraft Benutzung.

Sofern Ihr Zeichen entsprechend benutzt wurde und das nachgewiesen werden kann, kann es sein, dass Sie über die besseren Rechte verfügen und deshalb ein Kaufangebot erhalten haben. Natürlich muss das markenrechtliche Umfeld zuvor recherchiert werden und der Kaufvertrag geprüft werden. Zudem besteht bei dieser Konstellation immer die Gefahr, dass das, was verkauft werden soll, entweder (rein rechtlich) nicht existiert oder nicht verkauft werden kann. Wäre dies der Fall, so erhält der potentielle Käufer über die Rechtslage Kenntnisse, die ihm im normalen Geschäftsgang nicht zur Verfügung stünden. Dies gilt es ebenfalls zu vermeiden.