Grundsätzlich sehen die IP-Rechte überwiegend das sog. Territorialitätsprinzip vor. Dies bedeutet, dass die (durch Registrierung entstehenden) IP-Rechte nur in dem Staat Gültigkeit besitzen, in dem eine Registrierung vorgenommen wurde. Eine in Deutschland registrierte Marke hat daher grundsätzlich nur in Deutschland Gültigkeit. Hinzu kommen Grundsätze der Erschöpfung – wenn eine Marke mit Zustimmung des Inhabers in der Verkehr gebracht wurde, sind die Markenrechte erschöpft (§ 24 MarkenG). Für sonstige Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte existieren hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung des Schutzes allerdings Besonderheiten.

Zeitlich sind die Schutzdauer ganz unterschiedlich geregelt. Ein Patent hat eine maximal mögliche Schutzdauer von 20 Jahren, Arzneimittelpatente können durch ein ergänzendes Schutzzertifikat bis zu weiteren 5 Jahren Schutz beanspruchen; wohingegen der Markenschutz jeweils in 10-jährigen Abschnitten verlängert werden kann, also eine unbegrenzte Schutzdauer denkbar ist. Bei Marken tritt nach Ablauf einer 5-jährigen Benutzungsschonfrist allerdings die sog. Benutzungspflicht hinzu.