Markenanmelder haben bei der Anmeldung ihrer Marke drei Möglichkeiten:

  1. Nationale Marke: Möchten Sie Ihre Marke in einem bestimmten Land oder bestimmten Ländern schützen lassen, müssen wir uns an die entsprechenden nationalen Ämter wenden.
  2. Unionsmarke/ EU-Marke: Möchten Sie Ihre Marke in allen Ländern der Europäischen Union schützen lassen, müssen wir uns an das EUIPO wenden (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum).
  3. Internationale Marke: Möchten Sie Ihre Marke weltweit schützen lassen, müssen wir uns an die WIPO wenden (Weltorganisation für geistiges Eigentum).

In jedem der genannten Fälle müssen Sie bei der Anmeldung Ihrer Marke wissen, für welche Waren und/oder Dienstleistungen Sie Ihre Marke schützen lassen möchten. Dabei handelt es sich entweder um die Waren und/oder Dienstleistungen, für die Sie die Marke bereits verwenden, oder um die Waren und/oder Dienstleistungen, für die Sie die Marke in naher Zukunft verwenden möchten.

Waren und Dienstleistungen werden gemäß der Nizza-Klassifikation in verschiedene Klassen unterteilt. Derzeit gibt es 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen.

Ferner empfiehlt sich stets eine professionelle Recherche in den unterschiedlichsten Quellen, bevor eine Marke angemeldet wird. Denn viele Ämter prüfen nicht, ob es eine Marke schon gibt, so dass dann eine Markenanmeldung eine Markenverletzung darstellen kann.